E-Repair Ethikkodex
Dieser Ethikkodex drückt die Verpflichtungen und ethischen Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Geschäften und Unternehmensaktivitäten aus, die von allen Personen unternommen werden, die bei und für E-Repair Srl, im Folgenden als E-Repair bezeichnet, gegenüber seinen Stakeholdern, Mitarbeitern, Kunden, Partnern und Gemeinschaften in den Gebieten, in denen E-Repair seine Aktivitäten ausführt.
Für die Zwecke dieses Dokuments bedeutet E-Repair die Organisation als Ganzes, eine Einheit mit eigenen Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß dem anwendbaren Recht (Gesetzesdekret 231/01), die all dies durch ihre Abteilungen, organisatorisch umsetzt Strukturen und jedes einzelne Fach, jedes für den Teil, der es betrifft.
Für die Zwecke dieses Dokuments bedeutet E-Repair die Organisation als Ganzes, eine Einheit mit eigenen Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß dem anwendbaren Recht (Gesetzesdekret 231/01), die all dies durch ihre Abteilungen, organisatorisch umsetzt Strukturen und jedes einzelne Fach, jedes für den Teil, der es betrifft.
1.1 WAS IST EIN ETHIKKODEX?
Dieser Ethikkodex (der „Kodex“) fasst die Grundsätze zusammen, die das Verhalten aller Direktoren, Führungskräfte, Manager, Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair – unabhängig von ihrer Funktion – sowie der Lieferanten bei der Durchführung von Geschäftsaktivitäten oder der Bereitstellung leiten einer Dienstleistung und im Allgemeinen in all ihren Beziehungen, ob innerhalb oder außerhalb der Organisation. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1.2 ETHISCHE VISION
Im Einklang mit seiner Mission respektiert E-Repair die legitimen Erwartungen seiner Interessengruppen, d. Geschäftsaktivitäten reparieren. Zu den Stakeholdern gehören insbesondere Mitarbeiter, interne und externe Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Berater. Im weiteren Sinne sind Stakeholder auch all jene Personen oder Gruppen sowie die sie vertretenden Organisationen und Institutionen, deren Interessen aufgrund ihrer Beziehungen zum Unternehmen von den direkten und indirekten Auswirkungen der E-Repair-Aktivitäten betroffen sind, oder weil erheblich von ihnen betroffen.
Zu den E-Repair-Akteuren gehören:
1.3 ANWENDUNG UND VERBREITUNG DES ETHIKKODEX
E-Repair verpflichtet sich, die Kenntnis des Ethikkodex zu fördern und die darin enthaltenen Verhaltensregeln durchzusetzen. Die Aufsichtsbehörde ist verantwortlich für die Überwachung der Kohärenz, Umsetzung und Einhaltung des Ethikkodex und für dessen Aktualisierung, wie es das geltende Recht vorschreibt (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 231/01). Um die Kenntnis und Einhaltung des Kodex und der darin enthaltenen Verhaltensregeln sicherzustellen, wird E-Repair sowohl für die Parteien etwaiger rechtlicher Vereinbarungen als auch für diejenigen, die mit E-Repair Geschäfte tätigen, spezifische Vertragsklauseln aufstellen. E-Repair bekennt sich zur Förderung einer Unternehmenskultur, die auf dem Bewusstsein für bestehende Kontrollen und einer kontrollorientierten Denkweise basiert. Sie verpflichtet sich auch, den Ethikkodex zu verbessern und zu aktualisieren, um ihn an die Entwicklung der zivilrechtlichen Pflichten und der für den Ethikkodex selbst geltenden Vorschriften anzupassen.
Dieser Ethikkodex (der „Kodex“) fasst die Grundsätze zusammen, die das Verhalten aller Direktoren, Führungskräfte, Manager, Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair – unabhängig von ihrer Funktion – sowie der Lieferanten bei der Durchführung von Geschäftsaktivitäten oder der Bereitstellung leiten einer Dienstleistung und im Allgemeinen in all ihren Beziehungen, ob innerhalb oder außerhalb der Organisation. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1.2 ETHISCHE VISION
Im Einklang mit seiner Mission respektiert E-Repair die legitimen Erwartungen seiner Interessengruppen, d. Geschäftsaktivitäten reparieren. Zu den Stakeholdern gehören insbesondere Mitarbeiter, interne und externe Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Berater. Im weiteren Sinne sind Stakeholder auch all jene Personen oder Gruppen sowie die sie vertretenden Organisationen und Institutionen, deren Interessen aufgrund ihrer Beziehungen zum Unternehmen von den direkten und indirekten Auswirkungen der E-Repair-Aktivitäten betroffen sind, oder weil erheblich von ihnen betroffen.
Zu den E-Repair-Akteuren gehören:
- Mitarbeiter und Mitarbeiter
- Kunden
- Lieferanten
- Öffentliche Verwaltungen
- Umfeld
- Gemeinschaft
- Gewerkschaften
- Andere Institutionen
1.3 ANWENDUNG UND VERBREITUNG DES ETHIKKODEX
E-Repair verpflichtet sich, die Kenntnis des Ethikkodex zu fördern und die darin enthaltenen Verhaltensregeln durchzusetzen. Die Aufsichtsbehörde ist verantwortlich für die Überwachung der Kohärenz, Umsetzung und Einhaltung des Ethikkodex und für dessen Aktualisierung, wie es das geltende Recht vorschreibt (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 231/01). Um die Kenntnis und Einhaltung des Kodex und der darin enthaltenen Verhaltensregeln sicherzustellen, wird E-Repair sowohl für die Parteien etwaiger rechtlicher Vereinbarungen als auch für diejenigen, die mit E-Repair Geschäfte tätigen, spezifische Vertragsklauseln aufstellen. E-Repair bekennt sich zur Förderung einer Unternehmenskultur, die auf dem Bewusstsein für bestehende Kontrollen und einer kontrollorientierten Denkweise basiert. Sie verpflichtet sich auch, den Ethikkodex zu verbessern und zu aktualisieren, um ihn an die Entwicklung der zivilrechtlichen Pflichten und der für den Ethikkodex selbst geltenden Vorschriften anzupassen.
2.1 MENSCHENRECHTE
Die Achtung der unverletzlichen Menschenrechte ist von grundlegender Bedeutung. Aus diesem Grund fördert und verteidigt E-Repair diese Rechte unter allen Umständen und lehnt jegliche Diskriminierung aus jedwedem Grund, wie Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion und politische Meinung, soziale Herkunft und persönliche Verhältnisse ab.
2.2 EHRLICHKEIT
Ehrlichkeit ist das Prinzip, auf dem alle Aktivitäten, Initiativen, Berichte und Mitteilungen von E-Repair basieren, und ist ein wesentlicher Wert, der das Organisationsmanagement leitet. Die Beziehungen zu allen Beteiligten sollen von Fairness, Zusammenarbeit, Loyalität und gegenseitigem Respekt geprägt sein.
2.3 EINHALTUNG DER GELTENDEN GESETZE, REGELN UND VORSCHRIFTEN
E-Repair verpflichtet sich, alle nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien sowie alle allgemein anerkannten Gepflogenheiten einzuhalten, sie trifft auch ihre Entscheidungen und handelt im öffentlichen Interesse, für das sie verantwortlich ist. Um die Anwendung dieses Prinzips zu gewährleisten, implementiert E-Repair unter anderem Organisations-, Management- und Kontrollmodelle, die darauf abzielen, Straftaten im Allgemeinen und die administrative Haftung juristischer Personen im Falle eines Verstoßes zu verhindern.
2.4 FINANZIELLE INTEGRITÄT UND BETRUGSBEKÄMPFUNG
E-Repair führt finanzielle Operationen und Transaktionen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Integrität und Transparenz durch. Aus diesem Grund muss unter anderem jede Operation und Transaktion autorisiert, überprüfbar, legitim und konsistent sein.
2.5 DATENGEHEIMHALTUNG
E-Repair verpflichtet sich, die dem Unternehmen mitgeteilten Informationen vertraulich zu behandeln, die Gesetze zur Datenverarbeitung einzuhalten und vertrauliche Informationen ausschließlich für geschäftliche Zwecke zu verwenden.
2.6 ZENTRALE MENSCHLICHE RESSOURCEN
E-Repair fördert die Achtung der körperlichen und moralischen Unversehrtheit der Person, die Vereinigungsfreiheit und den Respekt füreinander in allen Beziehungen. Insbesondere schützt und fördert E-Repair die zentrale Bedeutung der Humanressourcen, um die Fähigkeiten und Kenntnisse jedes seiner Mitarbeiter zu verbessern und zu erweitern.
2.7 UNPARTEILICHKEIT UND GLEICHBERECHTIGUNG
E-Repair lehnt bei allen Entscheidungen, die sich auf die Beziehungen zu seinen Stakeholdern auswirken, jegliche Diskriminierung aus jeglichem Grund, wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Rasse, Sprache, nationaler Herkunft, Religion und politischer Meinung, ab.
2.8 GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
E-Repair verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern und Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, das die Menschenwürde respektiert, und ihre körperliche und moralische Unversehrtheit zu garantieren. Repair implementiert und unterhält angemessene Managementsysteme, die darauf abzielen, Situationen zu identifizieren, zu verhindern und zu handhaben, die die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter beeinträchtigen können.
2.9 SCHUTZ ORGANISATORISCHER RESSOURCEN
E-Repair stellt den Schutz seines geistigen Eigentums sicher, indem es den Zugriff auf vertrauliche Informationen nur autorisierten Personen und die Verwendung solcher Informationen durch seine Mitarbeiter ausschließlich für geschäftliche Zwecke gewährt. E-Repair bewahrt und schützt auch seine materiellen Vermögenswerte, indem es seine Mitarbeiter und Mitarbeiter in der korrekten Verwendung der ihnen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten anvertrauten Vermögenswerte und Ressourcen schult.
2.10 SORGFÄLTIGKEIT UND FAIRNESS BEI DER VERWALTUNG VON VERTRÄGEN UND AUFTRÄGEN
Verträge, Aufträge, Arbeitsaufträge – unabhängig von den beteiligten Interessengruppen – müssen gemäß den Vereinbarungen der Parteien verwaltet werden.
2.11 FAIRER WETTBEWERB
E-Repair fördert den freien und fairen Wettbewerb als Schlüsselelement für die Entwicklung seines Geschäfts. E-Repair hält sich an die jeweils geltenden Kartellgesetze und fairen Wettbewerbsregeln und bestraft alle wettbewerbswidrigen Handlungen oder Verhaltensweisen.
2.12 FAIRER WETTBEWERB
E-Repair trägt zur Förderung und Sensibilisierung für eine nachhaltige Entwicklung bei und steuert seine Aktivitäten so, dass die Umwelt und die Rechte künftiger Generationen geschützt werden. E-Repair berücksichtigt – soweit möglich – die Erwartungen seiner Kunden in Umweltfragen.
2.13 GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG
E-Repair ist sich der Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf das Gebiet, in dem es tätig ist, auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie auf das allgemeine Wohlergehen der Gemeinschaft bewusst und berücksichtigt die gesellschaftliche Akzeptanz der Gemeinschaften, in denen es tätig ist es funktioniert. Aus diesem Grund führt sie ihre Aktivitäten unter Achtung lokaler und nationaler Gemeinschaften durch und fördert kulturelle und soziale Initiativen, um ihren Ruf zu verbessern und die Zustimmung zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit zu erhalten.
2.14 QUALITÄTSORIENTIERTE GESCHÄFTSKULTUR
Das E-Repair-Geschäft konzentriert sich auf Kundenzufriedenheit und -schutz sowie auf die Fähigkeit, seinen Kunden zuzuhören, um die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Aus diesem Grund erfüllen seine Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsaktivitäten die Anforderungen höchster Qualitätsstandards.
Die Achtung der unverletzlichen Menschenrechte ist von grundlegender Bedeutung. Aus diesem Grund fördert und verteidigt E-Repair diese Rechte unter allen Umständen und lehnt jegliche Diskriminierung aus jedwedem Grund, wie Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion und politische Meinung, soziale Herkunft und persönliche Verhältnisse ab.
2.2 EHRLICHKEIT
Ehrlichkeit ist das Prinzip, auf dem alle Aktivitäten, Initiativen, Berichte und Mitteilungen von E-Repair basieren, und ist ein wesentlicher Wert, der das Organisationsmanagement leitet. Die Beziehungen zu allen Beteiligten sollen von Fairness, Zusammenarbeit, Loyalität und gegenseitigem Respekt geprägt sein.
2.3 EINHALTUNG DER GELTENDEN GESETZE, REGELN UND VORSCHRIFTEN
E-Repair verpflichtet sich, alle nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien sowie alle allgemein anerkannten Gepflogenheiten einzuhalten, sie trifft auch ihre Entscheidungen und handelt im öffentlichen Interesse, für das sie verantwortlich ist. Um die Anwendung dieses Prinzips zu gewährleisten, implementiert E-Repair unter anderem Organisations-, Management- und Kontrollmodelle, die darauf abzielen, Straftaten im Allgemeinen und die administrative Haftung juristischer Personen im Falle eines Verstoßes zu verhindern.
2.4 FINANZIELLE INTEGRITÄT UND BETRUGSBEKÄMPFUNG
E-Repair führt finanzielle Operationen und Transaktionen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Integrität und Transparenz durch. Aus diesem Grund muss unter anderem jede Operation und Transaktion autorisiert, überprüfbar, legitim und konsistent sein.
2.5 DATENGEHEIMHALTUNG
E-Repair verpflichtet sich, die dem Unternehmen mitgeteilten Informationen vertraulich zu behandeln, die Gesetze zur Datenverarbeitung einzuhalten und vertrauliche Informationen ausschließlich für geschäftliche Zwecke zu verwenden.
2.6 ZENTRALE MENSCHLICHE RESSOURCEN
E-Repair fördert die Achtung der körperlichen und moralischen Unversehrtheit der Person, die Vereinigungsfreiheit und den Respekt füreinander in allen Beziehungen. Insbesondere schützt und fördert E-Repair die zentrale Bedeutung der Humanressourcen, um die Fähigkeiten und Kenntnisse jedes seiner Mitarbeiter zu verbessern und zu erweitern.
2.7 UNPARTEILICHKEIT UND GLEICHBERECHTIGUNG
E-Repair lehnt bei allen Entscheidungen, die sich auf die Beziehungen zu seinen Stakeholdern auswirken, jegliche Diskriminierung aus jeglichem Grund, wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Rasse, Sprache, nationaler Herkunft, Religion und politischer Meinung, ab.
2.8 GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
E-Repair verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern und Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, das die Menschenwürde respektiert, und ihre körperliche und moralische Unversehrtheit zu garantieren. Repair implementiert und unterhält angemessene Managementsysteme, die darauf abzielen, Situationen zu identifizieren, zu verhindern und zu handhaben, die die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter beeinträchtigen können.
2.9 SCHUTZ ORGANISATORISCHER RESSOURCEN
E-Repair stellt den Schutz seines geistigen Eigentums sicher, indem es den Zugriff auf vertrauliche Informationen nur autorisierten Personen und die Verwendung solcher Informationen durch seine Mitarbeiter ausschließlich für geschäftliche Zwecke gewährt. E-Repair bewahrt und schützt auch seine materiellen Vermögenswerte, indem es seine Mitarbeiter und Mitarbeiter in der korrekten Verwendung der ihnen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten anvertrauten Vermögenswerte und Ressourcen schult.
2.10 SORGFÄLTIGKEIT UND FAIRNESS BEI DER VERWALTUNG VON VERTRÄGEN UND AUFTRÄGEN
Verträge, Aufträge, Arbeitsaufträge – unabhängig von den beteiligten Interessengruppen – müssen gemäß den Vereinbarungen der Parteien verwaltet werden.
2.11 FAIRER WETTBEWERB
E-Repair fördert den freien und fairen Wettbewerb als Schlüsselelement für die Entwicklung seines Geschäfts. E-Repair hält sich an die jeweils geltenden Kartellgesetze und fairen Wettbewerbsregeln und bestraft alle wettbewerbswidrigen Handlungen oder Verhaltensweisen.
2.12 FAIRER WETTBEWERB
E-Repair trägt zur Förderung und Sensibilisierung für eine nachhaltige Entwicklung bei und steuert seine Aktivitäten so, dass die Umwelt und die Rechte künftiger Generationen geschützt werden. E-Repair berücksichtigt – soweit möglich – die Erwartungen seiner Kunden in Umweltfragen.
2.13 GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG
E-Repair ist sich der Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf das Gebiet, in dem es tätig ist, auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie auf das allgemeine Wohlergehen der Gemeinschaft bewusst und berücksichtigt die gesellschaftliche Akzeptanz der Gemeinschaften, in denen es tätig ist es funktioniert. Aus diesem Grund führt sie ihre Aktivitäten unter Achtung lokaler und nationaler Gemeinschaften durch und fördert kulturelle und soziale Initiativen, um ihren Ruf zu verbessern und die Zustimmung zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit zu erhalten.
2.14 QUALITÄTSORIENTIERTE GESCHÄFTSKULTUR
Das E-Repair-Geschäft konzentriert sich auf Kundenzufriedenheit und -schutz sowie auf die Fähigkeit, seinen Kunden zuzuhören, um die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. Aus diesem Grund erfüllen seine Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsaktivitäten die Anforderungen höchster Qualitätsstandards.
3.1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Alle, die für E-Repair tätig sind oder mit dem Unternehmen in Beziehung stehen, unterliegen den gleichen Verhaltensregeln.
3.1.1 VERARBEITUNG VON INFORMATIONEN
Alle E-Repair zur Verfügung stehenden Informationen werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vertraulichkeitsgesetzen verarbeitet. Diesbezüglich werden spezifische Verfahren zur Verarbeitung von Informationen festgelegt und laufend aktualisiert. Es gibt eine interne Organisation, die für die Verarbeitung von Informationen, die Verwaltung der relevanten Rollen und Verantwortlichkeiten und die Klassifizierung von Informationen nach Kritikalitätsstufe verantwortlich ist. Darüber hinaus verlangt E-Repair von seinen Beratern und Dritten, dass sie die Verfahren zur Verarbeitung von Informationen einhalten.
3.1.2 PRÄVENTION VON ILLEGALEM VERHALTEN
E-Repair verpflichtet sich, im Einklang mit den Werten Ehrlichkeit und Transparenz, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um illegales Verhalten zu verhindern und zu vermeiden. Insbesondere ist die Zahlung von Geldbeträgen oder andere Formen der Korruption zur Erlangung direkter oder indirekter Geschäftsvorteile nicht gestattet. Aus diesem Grund nimmt es keine Geschenke oder Gefälligkeiten von seinen Mitarbeitern an, mit Ausnahme von Bewirtungen und was im Einklang mit der Höflichkeit steht.
3.1.3 VERHINDERUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN
E-Repair gestattet seinen Mitarbeitern und Mitarbeitern nicht, sich an Beziehungen zu beteiligen, die zu Interessenkonflikten führen können.
Dies gilt sowohl für den Fall, dass ein Mitarbeiter oder Mitarbeiter ein anderes als das Unternehmensinteresse verfolgt oder geschäftliche Möglichkeiten des Unternehmens persönlich ausnutzt, als auch für den Fall, dass Vertreter von Kunden oder Lieferanten oder von öffentlichen Institutionen dem zuwiderhandeln mit ihrer Position verbundene treuhänderische Pflichten.
Alle, die für E-Repair tätig sind oder mit dem Unternehmen in Beziehung stehen, unterliegen den gleichen Verhaltensregeln.
3.1.1 VERARBEITUNG VON INFORMATIONEN
Alle E-Repair zur Verfügung stehenden Informationen werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vertraulichkeitsgesetzen verarbeitet. Diesbezüglich werden spezifische Verfahren zur Verarbeitung von Informationen festgelegt und laufend aktualisiert. Es gibt eine interne Organisation, die für die Verarbeitung von Informationen, die Verwaltung der relevanten Rollen und Verantwortlichkeiten und die Klassifizierung von Informationen nach Kritikalitätsstufe verantwortlich ist. Darüber hinaus verlangt E-Repair von seinen Beratern und Dritten, dass sie die Verfahren zur Verarbeitung von Informationen einhalten.
3.1.2 PRÄVENTION VON ILLEGALEM VERHALTEN
E-Repair verpflichtet sich, im Einklang mit den Werten Ehrlichkeit und Transparenz, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um illegales Verhalten zu verhindern und zu vermeiden. Insbesondere ist die Zahlung von Geldbeträgen oder andere Formen der Korruption zur Erlangung direkter oder indirekter Geschäftsvorteile nicht gestattet. Aus diesem Grund nimmt es keine Geschenke oder Gefälligkeiten von seinen Mitarbeitern an, mit Ausnahme von Bewirtungen und was im Einklang mit der Höflichkeit steht.
3.1.3 VERHINDERUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN
E-Repair gestattet seinen Mitarbeitern und Mitarbeitern nicht, sich an Beziehungen zu beteiligen, die zu Interessenkonflikten führen können.
Dies gilt sowohl für den Fall, dass ein Mitarbeiter oder Mitarbeiter ein anderes als das Unternehmensinteresse verfolgt oder geschäftliche Möglichkeiten des Unternehmens persönlich ausnutzt, als auch für den Fall, dass Vertreter von Kunden oder Lieferanten oder von öffentlichen Institutionen dem zuwiderhandeln mit ihrer Position verbundene treuhänderische Pflichten.
4.1 DEFINITION VON „KUNDE“
EE-Repair betrachtet jeden als seinen Kunden, der seine Produkte und Dienstleistungen an Dritte verkauft oder vertreibt oder sie einfach nutzt. Kunden sind daher beispielsweise diejenigen, die ihre wiederaufbereiteten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen kaufen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Reparatur, technischer Support, Schulung, Datensicherung, Elektronikreinigung, Nachrüstung, Telefonsupport usw.).
4.2 UNPARTEILICHKEIT
E-Repair gewährleistet die Gleichbehandlung sowohl seiner aktuellen als auch potenziellen Kunden ohne Diskriminierung aus irgendeinem Grund, behält sich jedoch das Recht vor, objektive und überprüfbare Gründe für unangemessenes Verhalten zu untersuchen.
4.3 VERHALTENSSTIL
Alle Kundenbeziehungen von E-Repair basieren auf der Fähigkeit zuzuhören, Verfügbarkeit, Höflichkeit, Ehrlichkeit, Loyalität, Professionalität und in jedem Fall der Einhaltung der allgemeinen Grundsätze dieses Kodex: Menschenrechte, finanzielle Integrität, Schutz des geistigen Eigentums , unabhängige Information und Haftung, fairer Wettbewerb.
4.4 KUNDENZUFRIEDENHEIT
Kundenzufriedenheit ist eine primäre Ressource. Aus diesem Grund implementiert E-Repair Maßnahmen und Verfahren, die darauf abzielen, herauszufinden, ob die Kunden mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen zufrieden sind, um das Niveau ihres kommerziellen Angebots kontinuierlich zu verbessern und die Unzufriedenheit der Kunden schnell und effektiv beheben zu können.
4.5 VERTRAULICHKEIT
Kunden werden oft gebeten, ihre persönlichen Daten und Informationen für kommerzielle Zwecke bereitzustellen, dh um Informationen anzufordern, Produkte zu verkaufen oder Dienstleistungen zu erbringen. E-Repair ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung den Bestimmungen der geltenden Gesetze oder Vorschriften entspricht, und in jedem Fall diese Daten und Informationen gemäß den berechtigten Erwartungen der Kunden selbst vertraulich zu behandeln. Direktoren, Manager, Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair verpflichten sich, die Geschäftsverfahren umzusetzen, die erforderlich sind, um personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO, der IT-Sicherheit und allen anderen anwendbaren Bestimmungen nationaler und europäischer Vorschriften vertraulich zu behandeln.
4.6 INNOVATION
E-Repair arbeitet kontinuierlich daran, innovative Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Deshalb achtet sie auf Kundenbedürfnisse und antizipiert Markttrends so weit wie möglich. Mit diesem Ziel stellt E-Repair Ressourcen für die Forschung und Entwicklung neuer Lösungen bereit.
4.7 SICHERHEIT DER ANGEBOTENEN PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
E-Repair garantiert, dass die von ihr in Verkehr gebrachten Produkte und die angebotenen Dienstleistungen sicher sind: Zu diesem Zweck achtet sie auf die strikte Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und technischen Standards, die von Zeit zu Zeit gelten und stellt geeignete Kontrollverfahren vorhanden sind. Darüber hinaus achtet E-Repair besonders auf die Anwendersicherheit und passt seine Produkte und Dienstleistungen an die Besonderheiten der einzelnen Anlagen und Bedürfnisse an: Zu diesem Zweck achtet E-Repair auf die strikte Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften, die speziell zu deren Schutz bestimmt sind. Direktoren, Manager, Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair informieren unter Berücksichtigung der Umstände unverzüglich ihre Vorgesetzten oder Verantwortlichen über festgestellte Qualitätsprobleme oder Nichtkonformitäten, um das Problem unverzüglich zu lösen und kontinuierlich zu verbessern.
4.8 GENAUIGKEIT DER INFORMATIONEN
Alle den Kunden bereitgestellten Informationen müssen wahr, richtig und fair sein. E-Repair verzichtet auf irreführende Informationen sowie auf unlautere Geschäftspraktiken wie irreführende Werbung/Angebote oder aggressive Praktiken.
EE-Repair betrachtet jeden als seinen Kunden, der seine Produkte und Dienstleistungen an Dritte verkauft oder vertreibt oder sie einfach nutzt. Kunden sind daher beispielsweise diejenigen, die ihre wiederaufbereiteten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen kaufen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Reparatur, technischer Support, Schulung, Datensicherung, Elektronikreinigung, Nachrüstung, Telefonsupport usw.).
4.2 UNPARTEILICHKEIT
E-Repair gewährleistet die Gleichbehandlung sowohl seiner aktuellen als auch potenziellen Kunden ohne Diskriminierung aus irgendeinem Grund, behält sich jedoch das Recht vor, objektive und überprüfbare Gründe für unangemessenes Verhalten zu untersuchen.
4.3 VERHALTENSSTIL
Alle Kundenbeziehungen von E-Repair basieren auf der Fähigkeit zuzuhören, Verfügbarkeit, Höflichkeit, Ehrlichkeit, Loyalität, Professionalität und in jedem Fall der Einhaltung der allgemeinen Grundsätze dieses Kodex: Menschenrechte, finanzielle Integrität, Schutz des geistigen Eigentums , unabhängige Information und Haftung, fairer Wettbewerb.
4.4 KUNDENZUFRIEDENHEIT
Kundenzufriedenheit ist eine primäre Ressource. Aus diesem Grund implementiert E-Repair Maßnahmen und Verfahren, die darauf abzielen, herauszufinden, ob die Kunden mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen zufrieden sind, um das Niveau ihres kommerziellen Angebots kontinuierlich zu verbessern und die Unzufriedenheit der Kunden schnell und effektiv beheben zu können.
4.5 VERTRAULICHKEIT
Kunden werden oft gebeten, ihre persönlichen Daten und Informationen für kommerzielle Zwecke bereitzustellen, dh um Informationen anzufordern, Produkte zu verkaufen oder Dienstleistungen zu erbringen. E-Repair ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung den Bestimmungen der geltenden Gesetze oder Vorschriften entspricht, und in jedem Fall diese Daten und Informationen gemäß den berechtigten Erwartungen der Kunden selbst vertraulich zu behandeln. Direktoren, Manager, Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair verpflichten sich, die Geschäftsverfahren umzusetzen, die erforderlich sind, um personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO, der IT-Sicherheit und allen anderen anwendbaren Bestimmungen nationaler und europäischer Vorschriften vertraulich zu behandeln.
4.6 INNOVATION
E-Repair arbeitet kontinuierlich daran, innovative Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Deshalb achtet sie auf Kundenbedürfnisse und antizipiert Markttrends so weit wie möglich. Mit diesem Ziel stellt E-Repair Ressourcen für die Forschung und Entwicklung neuer Lösungen bereit.
4.7 SICHERHEIT DER ANGEBOTENEN PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
E-Repair garantiert, dass die von ihr in Verkehr gebrachten Produkte und die angebotenen Dienstleistungen sicher sind: Zu diesem Zweck achtet sie auf die strikte Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und technischen Standards, die von Zeit zu Zeit gelten und stellt geeignete Kontrollverfahren vorhanden sind. Darüber hinaus achtet E-Repair besonders auf die Anwendersicherheit und passt seine Produkte und Dienstleistungen an die Besonderheiten der einzelnen Anlagen und Bedürfnisse an: Zu diesem Zweck achtet E-Repair auf die strikte Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften, die speziell zu deren Schutz bestimmt sind. Direktoren, Manager, Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair informieren unter Berücksichtigung der Umstände unverzüglich ihre Vorgesetzten oder Verantwortlichen über festgestellte Qualitätsprobleme oder Nichtkonformitäten, um das Problem unverzüglich zu lösen und kontinuierlich zu verbessern.
4.8 GENAUIGKEIT DER INFORMATIONEN
Alle den Kunden bereitgestellten Informationen müssen wahr, richtig und fair sein. E-Repair verzichtet auf irreführende Informationen sowie auf unlautere Geschäftspraktiken wie irreführende Werbung/Angebote oder aggressive Praktiken.
5.1 DEFINITION DES LIEFERANTEN
E-Repair betrachtet jeden als seinen Lieferanten, der Produkte, Komponenten oder Dienstleistungen bereitstellt, die es dann in seine Produkte oder Dienstleistungen einbaut oder zur Herstellung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet, und allgemeiner diejenigen, die das Unternehmen bei der Verwaltung seiner unterstützen Unternehmen, bei der Durchführung von Forschung und bei der Förderung von Innovation und kontinuierlicher Verbesserung. Zu den Lieferanten gehören daher, ohne darauf beschränkt zu sein, Infrastruktur-, Forschungs- und Innovations-, Sicherheits- und Qualitätsberater; Dienstleister für die Erstellung und Wartung von Anlagen und die Lieferung von Werkzeugen zur Herstellung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen; Lieferanten von Komponenten zur Produkterstellung usw.
5.2 LIEFERANTENBEZIEHUNGEN
Während des gesamten Beschaffungsprozesses versucht E-Repair, Waren und Dienstleistungen mit dem größten Nutzen sowohl in Bezug auf Qualität als auch auf den Preis zu identifizieren und gewährleistet auf dieser Grundlage die Gleichbehandlung von aktuellen und potenzielle Lieferanten.
5.3 SOZIALE VERANTWORTUNG UND SICHERHEITSSCHUTZ
E-Repair verpflichtet sich, die Gesundheit und Sicherheit seiner Lieferanten und ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiter durch angemessene vorbeugende Maßnahmen gemäß den geltenden Vorschriften zu schützen. Zusätzlich zur Akzeptanz der Grundsätze dieses Kodex müssen E-Repair-Lieferanten ihrerseits die Achtung der Arbeitnehmerrechte sicherstellen und Kinderarbeit unter allen Umständen verbieten. Vor der Durchführung von Aktivitäten in der E-Repair-Einrichtung müssen die Lieferanten alle zur Bewertung des Interferenzrisikos erforderlichen Unterlagen bereitstellen, wie z. B. den Combined Interference Risk Assessment Report oder DUVRI, während sie halbjährlich die DURC und/oder das von der Handelskammer ausgestellte Dokument, das die fachliche Eignung bescheinigt.
5.4 AUSWAHLKRITERIEN
Lieferanten werden auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien ausgewählt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die technische Eignung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen, das Preis-Leistungs-Verhältnis, den Umweltschutz und die Akzeptanz der dargelegten Grundsätze in diesem Kodex.
5.5 BEWERTUNG
E-Repair implementiert spezifische Verfahren zur transparenten und unparteiischen Bewertung der Zuverlässigkeit und Fähigkeiten jedes Lieferanten sowie des Preis-Leistungs-Verhältnisses, der Verfügbarkeit zur Bereitstellung von Support und der Pünktlichkeit.
5.6 FAIRNESS
Die Beziehungen zwischen E-Repair und seinen Lieferanten basieren auf Fairness und Loyalität.
5.7 GESCHENKE
Reparaturleiter, Führungskräfte, Manager, Mitarbeiter und Mitarbeiter dürfen Geschenke von Lieferanten annehmen, solange sie die Gleichheit und Fairness bei der Beschaffung nicht beeinträchtigen.
5.8 KONTROLLE
Um sicherzustellen, dass seine Lieferanten die in diesem Kodex festgelegten Grundsätze tatsächlich einhalten und die darin festgelegten Verpflichtungen erfüllen, kann E-Repair Kontrollmaßnahmen in ihren Produktionseinheiten und Betriebsbüros implementieren. Für Lieferanten wurde ein spezifischer Ethikkodex definiert.
E-Repair betrachtet jeden als seinen Lieferanten, der Produkte, Komponenten oder Dienstleistungen bereitstellt, die es dann in seine Produkte oder Dienstleistungen einbaut oder zur Herstellung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet, und allgemeiner diejenigen, die das Unternehmen bei der Verwaltung seiner unterstützen Unternehmen, bei der Durchführung von Forschung und bei der Förderung von Innovation und kontinuierlicher Verbesserung. Zu den Lieferanten gehören daher, ohne darauf beschränkt zu sein, Infrastruktur-, Forschungs- und Innovations-, Sicherheits- und Qualitätsberater; Dienstleister für die Erstellung und Wartung von Anlagen und die Lieferung von Werkzeugen zur Herstellung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen; Lieferanten von Komponenten zur Produkterstellung usw.
5.2 LIEFERANTENBEZIEHUNGEN
Während des gesamten Beschaffungsprozesses versucht E-Repair, Waren und Dienstleistungen mit dem größten Nutzen sowohl in Bezug auf Qualität als auch auf den Preis zu identifizieren und gewährleistet auf dieser Grundlage die Gleichbehandlung von aktuellen und potenzielle Lieferanten.
5.3 SOZIALE VERANTWORTUNG UND SICHERHEITSSCHUTZ
E-Repair verpflichtet sich, die Gesundheit und Sicherheit seiner Lieferanten und ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiter durch angemessene vorbeugende Maßnahmen gemäß den geltenden Vorschriften zu schützen. Zusätzlich zur Akzeptanz der Grundsätze dieses Kodex müssen E-Repair-Lieferanten ihrerseits die Achtung der Arbeitnehmerrechte sicherstellen und Kinderarbeit unter allen Umständen verbieten. Vor der Durchführung von Aktivitäten in der E-Repair-Einrichtung müssen die Lieferanten alle zur Bewertung des Interferenzrisikos erforderlichen Unterlagen bereitstellen, wie z. B. den Combined Interference Risk Assessment Report oder DUVRI, während sie halbjährlich die DURC und/oder das von der Handelskammer ausgestellte Dokument, das die fachliche Eignung bescheinigt.
5.4 AUSWAHLKRITERIEN
Lieferanten werden auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien ausgewählt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die technische Eignung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen, das Preis-Leistungs-Verhältnis, den Umweltschutz und die Akzeptanz der dargelegten Grundsätze in diesem Kodex.
5.5 BEWERTUNG
E-Repair implementiert spezifische Verfahren zur transparenten und unparteiischen Bewertung der Zuverlässigkeit und Fähigkeiten jedes Lieferanten sowie des Preis-Leistungs-Verhältnisses, der Verfügbarkeit zur Bereitstellung von Support und der Pünktlichkeit.
5.6 FAIRNESS
Die Beziehungen zwischen E-Repair und seinen Lieferanten basieren auf Fairness und Loyalität.
5.7 GESCHENKE
Reparaturleiter, Führungskräfte, Manager, Mitarbeiter und Mitarbeiter dürfen Geschenke von Lieferanten annehmen, solange sie die Gleichheit und Fairness bei der Beschaffung nicht beeinträchtigen.
5.8 KONTROLLE
Um sicherzustellen, dass seine Lieferanten die in diesem Kodex festgelegten Grundsätze tatsächlich einhalten und die darin festgelegten Verpflichtungen erfüllen, kann E-Repair Kontrollmaßnahmen in ihren Produktionseinheiten und Betriebsbüros implementieren. Für Lieferanten wurde ein spezifischer Ethikkodex definiert.
6.1 DEFINITION VON MITARBEITER UND MITARBEITER
Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair sind all diejenigen, die – in jeder gesetzlich zulässigen Form – in einem auf die Erreichung der Unternehmensziele ausgerichteten Arbeits- oder Kooperationsverhältnis mit E-Repair stehen. Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair können daher Manager, untergeordnete Mitarbeiter mit einem unbefristeten, befristeten oder Teilzeitarbeitsvertrag, Vertrags- oder Zeitarbeiter, Projektmitarbeiter und Mitarbeiter sein.
6.2 SCHUTZ DER PERSON
E-Repair lehnt – vor allem innerhalb der Organisation – jegliche Diskriminierung von Mitarbeitern und Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Sprache, der religiösen und politischen Überzeugung sowie der sozialen und persönlichen Bedingungen ab. Sie fördert ein Arbeitsumfeld, in dem die Würde jedes Einzelnen gewährleistet ist und die zwischenmenschlichen Beziehungen von gegenseitigem Respekt, Fairness und Zusammenarbeit geprägt sind.
6.3 GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER
E-Repair ermutigt und fördert die Gleichstellung der Geschlechter.
6.4 AUFWERTUNG DER PERSONALRESSOURCEN
E-Repair fördert die Fähigkeiten und Potenziale und schätzt auch das Engagement jedes Einzelnen: Dazu verwendet es klare und konsistente Bewertungskriterien und bietet angemessene Schulungen an.
6.5 ERMESSENSMISSBRAUCH
In Arbeits- und Kooperationsverhältnissen wird kein Ermessensmissbrauch geduldet. Folglich dürfen unmittelbare Vorgesetzte nicht gesetzes- oder tarifvertragswidrig handeln oder sich gegenüber von ihnen direkt beaufsichtigten Mitarbeitern verhalten. Darüber hinaus verfügt E-Repair über eine eigene Beratungsstelle – geleitet vom H&R-Manager – die bei Fällen von Amtsmissbrauch zur Verfügung steht.
6.6 EINBEZIEHUNG
E-Repair verpflichtet sich, alle einzubeziehen und einzubeziehen, um Geschäftsziele zu verfolgen und Probleme gemäß ihren jeweiligen Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten zu lösen. Dafür sind organisatorische Klarheit und Transparenz von größter Bedeutung; Aus diesem Grund definieren spezifische Aufträge und Serviceverfahren, die im E-Repair-Managementsystem verfügbar sind, die Rollen jeder Person im Unternehmen.
6.7 GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSSCHUTZ
E-Repair erfüllt alle – von Zeit zu Zeit – geltenden gesetzlichen, behördlichen und technischen Standards in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter und verwendet zu diesem Zweck geeignete Managementsysteme. Zu den Grundprinzipien und Kriterien, auf deren Grundlage Entscheidungen – gleich welcher Art und auf allen Ebenen – zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen des Organisations-, Führungs- und Kontrollmodells getroffen werden, gehören jedenfalls: Vermeidung von Risiken; Bewertung der Risiken, die nicht vermieden werden können; Bekämpfung der Risiken an der Quelle; die individuelle Anpassung der Arbeitsumgebung, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Wahl der Arbeitsmittel und der Arbeits- und Produktionsmethoden, zur Bekämpfung der Arbeitsmonotonie und zur Verringerung ihrer gesundheitlichen Auswirkungen; Entwicklung einer konsequenten Präventionspolitik, die Technologie, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und den Einfluss von Faktoren im Arbeitsumfeld umfassen sollte; Vorrang kollektiver Schutzmaßnahmen vor individuellen Schutzmaßnahmen; Erteilung geeigneter Anweisungen an die Mitarbeiter. Direktoren, Angestellte und Mitarbeiter von E-Repair informieren unverzüglich und unter Berücksichtigung der Umstände ihre Vorgesetzten oder sonstigen Verantwortlichen über riskante oder gefährliche Situationen oder Tätigkeiten.
6.8 INTERESSENKONFLIKT
Direktoren von E-Repair und andere Mitarbeiter und Mitarbeiter verfolgen die allgemeinen Ziele und Interessen von E-Repair. Sie werden unter Berücksichtigung der Umstände unverzüglich ihre Vorgesetzten oder andere Verantwortliche für Aktivitäten informieren, bei denen ein Interessenkonflikt mit E-Repair auftreten könnte (sei es ihre Interessen oder die ihrer Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen sie), und in allen anderen Fällen, in denen es Handlungen oder Situationen geben kann, die durch Eigeninteresse motiviert sind. E-Repair Direktoren und andere Mitarbeiter und Mitarbeiter respektieren die diesbezüglichen Entscheidungen der Unternehmensleitung oder der Eigentümer des Unternehmens.
6.9 VERTRAULICHKEIT
Direktoren von E-Repair und andere Mitarbeiter und Mitarbeiter müssen alle Informationen, die als Geschäftsvermögen betrachtet werden oder Aktivitäten von E-Repair betreffen, vertraulich behandeln, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, geltenden Vorschriften und internen Verfahren. Sie verpflichten sich, unternehmensinterne Verfahren zum Schutz der Vertraulichkeit personenbezogener Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO und der IT-Sicherheitsgesetze sowie gemäß den Bestimmungen nationaler und europäischer Vorschriften und bestehender Verfahren umzusetzen.
6.10 VERWENDUNG VON GESCHÄFTSVERMÖGEN
Direktoren und andere Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair führen ihre Tätigkeiten mit Sorgfalt, Effizienz und Fairness aus: Dabei müssen sie die ihnen zur Verfügung stehenden Werkzeuge und Zeit bestmöglich nutzen und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten übernehmen Verpflichtungen. Sie dürfen die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen, Güter und Ausrüstungen nicht zur Durchführung der ihnen übertragenen Tätigkeiten oder zur Erfüllung ihrer Aufgaben für persönliche Zwecke verwenden.
6.11 WERTSCHÖPFUNG
E-Repair zielt darauf ab, mittel- und langfristig Wert für das Unternehmen und seine Marke zu schaffen. E-Repair Direktoren und sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiter üben ihre Tätigkeit zur Sicherung und Steigerung des Unternehmenswertes aus. Gleichzeitig hat die Gesellschaft ein wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem zur Überwachung des Unternehmenswertes implementiert.
6.12 GESETZE, VORSCHRIFTEN UND VORSCHRIFTEN
E-Repair hält sich strikt an alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die das Kerngeschäft des Unternehmens betreffen, und passt sich unverzüglich an jede Entwicklung dieser Vorschriften an.
6.13 SCHUTZ VON MINDERHEITENRECHTEN
E-Repair garantiert Chancengleichheit und Behandlung für alle Kategorien von Mitarbeitern, Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden, Interessengruppen usw.
6.14 VERTRAULICHKEIT
Alle diejenigen, die innerhalb von E-Repair Kenntnis von nicht öffentlichen Informationen erhalten und könnten die Leistung von E-Repair erheblich beeinträchtigen, dürfen sie – in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und internen Vorschriften – ohne ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsleitung nicht offenlegen oder verwenden.
Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair sind all diejenigen, die – in jeder gesetzlich zulässigen Form – in einem auf die Erreichung der Unternehmensziele ausgerichteten Arbeits- oder Kooperationsverhältnis mit E-Repair stehen. Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair können daher Manager, untergeordnete Mitarbeiter mit einem unbefristeten, befristeten oder Teilzeitarbeitsvertrag, Vertrags- oder Zeitarbeiter, Projektmitarbeiter und Mitarbeiter sein.
6.2 SCHUTZ DER PERSON
E-Repair lehnt – vor allem innerhalb der Organisation – jegliche Diskriminierung von Mitarbeitern und Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Sprache, der religiösen und politischen Überzeugung sowie der sozialen und persönlichen Bedingungen ab. Sie fördert ein Arbeitsumfeld, in dem die Würde jedes Einzelnen gewährleistet ist und die zwischenmenschlichen Beziehungen von gegenseitigem Respekt, Fairness und Zusammenarbeit geprägt sind.
6.3 GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER
E-Repair ermutigt und fördert die Gleichstellung der Geschlechter.
6.4 AUFWERTUNG DER PERSONALRESSOURCEN
E-Repair fördert die Fähigkeiten und Potenziale und schätzt auch das Engagement jedes Einzelnen: Dazu verwendet es klare und konsistente Bewertungskriterien und bietet angemessene Schulungen an.
6.5 ERMESSENSMISSBRAUCH
In Arbeits- und Kooperationsverhältnissen wird kein Ermessensmissbrauch geduldet. Folglich dürfen unmittelbare Vorgesetzte nicht gesetzes- oder tarifvertragswidrig handeln oder sich gegenüber von ihnen direkt beaufsichtigten Mitarbeitern verhalten. Darüber hinaus verfügt E-Repair über eine eigene Beratungsstelle – geleitet vom H&R-Manager – die bei Fällen von Amtsmissbrauch zur Verfügung steht.
6.6 EINBEZIEHUNG
E-Repair verpflichtet sich, alle einzubeziehen und einzubeziehen, um Geschäftsziele zu verfolgen und Probleme gemäß ihren jeweiligen Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten zu lösen. Dafür sind organisatorische Klarheit und Transparenz von größter Bedeutung; Aus diesem Grund definieren spezifische Aufträge und Serviceverfahren, die im E-Repair-Managementsystem verfügbar sind, die Rollen jeder Person im Unternehmen.
6.7 GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSSCHUTZ
E-Repair erfüllt alle – von Zeit zu Zeit – geltenden gesetzlichen, behördlichen und technischen Standards in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter und verwendet zu diesem Zweck geeignete Managementsysteme. Zu den Grundprinzipien und Kriterien, auf deren Grundlage Entscheidungen – gleich welcher Art und auf allen Ebenen – zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen des Organisations-, Führungs- und Kontrollmodells getroffen werden, gehören jedenfalls: Vermeidung von Risiken; Bewertung der Risiken, die nicht vermieden werden können; Bekämpfung der Risiken an der Quelle; die individuelle Anpassung der Arbeitsumgebung, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Wahl der Arbeitsmittel und der Arbeits- und Produktionsmethoden, zur Bekämpfung der Arbeitsmonotonie und zur Verringerung ihrer gesundheitlichen Auswirkungen; Entwicklung einer konsequenten Präventionspolitik, die Technologie, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und den Einfluss von Faktoren im Arbeitsumfeld umfassen sollte; Vorrang kollektiver Schutzmaßnahmen vor individuellen Schutzmaßnahmen; Erteilung geeigneter Anweisungen an die Mitarbeiter. Direktoren, Angestellte und Mitarbeiter von E-Repair informieren unverzüglich und unter Berücksichtigung der Umstände ihre Vorgesetzten oder sonstigen Verantwortlichen über riskante oder gefährliche Situationen oder Tätigkeiten.
6.8 INTERESSENKONFLIKT
Direktoren von E-Repair und andere Mitarbeiter und Mitarbeiter verfolgen die allgemeinen Ziele und Interessen von E-Repair. Sie werden unter Berücksichtigung der Umstände unverzüglich ihre Vorgesetzten oder andere Verantwortliche für Aktivitäten informieren, bei denen ein Interessenkonflikt mit E-Repair auftreten könnte (sei es ihre Interessen oder die ihrer Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen sie), und in allen anderen Fällen, in denen es Handlungen oder Situationen geben kann, die durch Eigeninteresse motiviert sind. E-Repair Direktoren und andere Mitarbeiter und Mitarbeiter respektieren die diesbezüglichen Entscheidungen der Unternehmensleitung oder der Eigentümer des Unternehmens.
6.9 VERTRAULICHKEIT
Direktoren von E-Repair und andere Mitarbeiter und Mitarbeiter müssen alle Informationen, die als Geschäftsvermögen betrachtet werden oder Aktivitäten von E-Repair betreffen, vertraulich behandeln, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, geltenden Vorschriften und internen Verfahren. Sie verpflichten sich, unternehmensinterne Verfahren zum Schutz der Vertraulichkeit personenbezogener Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO und der IT-Sicherheitsgesetze sowie gemäß den Bestimmungen nationaler und europäischer Vorschriften und bestehender Verfahren umzusetzen.
6.10 VERWENDUNG VON GESCHÄFTSVERMÖGEN
Direktoren und andere Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair führen ihre Tätigkeiten mit Sorgfalt, Effizienz und Fairness aus: Dabei müssen sie die ihnen zur Verfügung stehenden Werkzeuge und Zeit bestmöglich nutzen und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten übernehmen Verpflichtungen. Sie dürfen die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen, Güter und Ausrüstungen nicht zur Durchführung der ihnen übertragenen Tätigkeiten oder zur Erfüllung ihrer Aufgaben für persönliche Zwecke verwenden.
6.11 WERTSCHÖPFUNG
E-Repair zielt darauf ab, mittel- und langfristig Wert für das Unternehmen und seine Marke zu schaffen. E-Repair Direktoren und sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiter üben ihre Tätigkeit zur Sicherung und Steigerung des Unternehmenswertes aus. Gleichzeitig hat die Gesellschaft ein wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem zur Überwachung des Unternehmenswertes implementiert.
6.12 GESETZE, VORSCHRIFTEN UND VORSCHRIFTEN
E-Repair hält sich strikt an alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die das Kerngeschäft des Unternehmens betreffen, und passt sich unverzüglich an jede Entwicklung dieser Vorschriften an.
6.13 SCHUTZ VON MINDERHEITENRECHTEN
E-Repair garantiert Chancengleichheit und Behandlung für alle Kategorien von Mitarbeitern, Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden, Interessengruppen usw.
6.14 VERTRAULICHKEIT
Alle diejenigen, die innerhalb von E-Repair Kenntnis von nicht öffentlichen Informationen erhalten und könnten die Leistung von E-Repair erheblich beeinträchtigen, dürfen sie – in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und internen Vorschriften – ohne ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsleitung nicht offenlegen oder verwenden.
7.1 INSTITUTIONEN
E-Repair unterhält Beziehungen zu nationalen, EU- und internationalen öffentlichen Institutionen, zu Beamten oder Personen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, Organen, Vertretern, Vertretern, Exponenten, Mitgliedern, Mitarbeitern, Beratern, Personen, die für öffentliche Funktionen oder Dienstleistungen verantwortlich sind, der Öffentlichkeit Institutionen, öffentliche Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, einschließlich Finanzeinrichtungen, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen, ob lokal, national oder international, in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und basierend auf den allgemeinen Grundsätzen der Rechtmäßigkeit und Integrität. Wenn ein Direktor, Angestellter oder Mitarbeiter explizite oder implizite Bitten um Vorzugsbehandlung von einem Amtsträger erhält, muss er unverzüglich seinen unmittelbaren Vorgesetzten oder die verantwortliche Person informieren, mit Ausnahme von Geschenken von kommerziellem Nutzen und von geringem Wert. Wenn es angemessen erscheint, kann E-Repair Programme unterstützen, die von öffentlichen Einrichtungen gefördert werden und für die Gemeinschaft nützlich sein können, sowie die Aktivitäten von Stiftungen und Verbänden, immer in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und den Grundsätzen des Kodex.
7.2 REGULIERUNGSBEHÖRDEN
Die Beziehungen zu den Regulierungsbehörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Wettbewerbs- und Marktbehörde und die Datenschutzbehörde, müssen von einem Geist der Zusammenarbeit und Treu und Glauben geprägt sein. Unbeschadet der Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen stellt E-Repair den Kontroll- und Regulierungsbehörden alle von ihnen angeforderten Informationen korrekt, angemessen und rechtzeitig zur Verfügung.
7.3 POLITISCHE PARTEIEN
E-Repair finanziert keine politische Partei oder einen ihrer Vertreter.
7.4 STAKEHOLDER
E-Repair informiert seine Stakeholder über seine Aktivitäten zum Nutzen der Gemeinschaft. Zu diesem Zweck erstellt sie – jährlich – ein Budget, das den besten Standards und Praktiken entspricht.
7.5 SOZIALE UND KULTURELLE INITIATIVEN
E-Repair fördert und unterstützt, auch durch Sponsoring, soziale und kulturelle Initiativen im Einklang mit ihrer Mission, Vision und Unternehmenssichtbarkeit und ihren strategischen Leitlinien. Dabei setzt sie ein spezifisches Verfahren um, das die Methoden zur Auswahl der zu fördernden und zu unterstützenden Initiativen regelt.
7.6 SPENDEN UND LIBERALITÄTEN
E-Repair kann Spenden gemäß einem speziellen Verfahren gewähren, das speziell für diesen Zweck implementiert wurde.
E-Repair unterhält Beziehungen zu nationalen, EU- und internationalen öffentlichen Institutionen, zu Beamten oder Personen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, Organen, Vertretern, Vertretern, Exponenten, Mitgliedern, Mitarbeitern, Beratern, Personen, die für öffentliche Funktionen oder Dienstleistungen verantwortlich sind, der Öffentlichkeit Institutionen, öffentliche Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, einschließlich Finanzeinrichtungen, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen, ob lokal, national oder international, in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und basierend auf den allgemeinen Grundsätzen der Rechtmäßigkeit und Integrität. Wenn ein Direktor, Angestellter oder Mitarbeiter explizite oder implizite Bitten um Vorzugsbehandlung von einem Amtsträger erhält, muss er unverzüglich seinen unmittelbaren Vorgesetzten oder die verantwortliche Person informieren, mit Ausnahme von Geschenken von kommerziellem Nutzen und von geringem Wert. Wenn es angemessen erscheint, kann E-Repair Programme unterstützen, die von öffentlichen Einrichtungen gefördert werden und für die Gemeinschaft nützlich sein können, sowie die Aktivitäten von Stiftungen und Verbänden, immer in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und den Grundsätzen des Kodex.
7.2 REGULIERUNGSBEHÖRDEN
Die Beziehungen zu den Regulierungsbehörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Wettbewerbs- und Marktbehörde und die Datenschutzbehörde, müssen von einem Geist der Zusammenarbeit und Treu und Glauben geprägt sein. Unbeschadet der Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen stellt E-Repair den Kontroll- und Regulierungsbehörden alle von ihnen angeforderten Informationen korrekt, angemessen und rechtzeitig zur Verfügung.
7.3 POLITISCHE PARTEIEN
E-Repair finanziert keine politische Partei oder einen ihrer Vertreter.
7.4 STAKEHOLDER
E-Repair informiert seine Stakeholder über seine Aktivitäten zum Nutzen der Gemeinschaft. Zu diesem Zweck erstellt sie – jährlich – ein Budget, das den besten Standards und Praktiken entspricht.
7.5 SOZIALE UND KULTURELLE INITIATIVEN
E-Repair fördert und unterstützt, auch durch Sponsoring, soziale und kulturelle Initiativen im Einklang mit ihrer Mission, Vision und Unternehmenssichtbarkeit und ihren strategischen Leitlinien. Dabei setzt sie ein spezifisches Verfahren um, das die Methoden zur Auswahl der zu fördernden und zu unterstützenden Initiativen regelt.
7.6 SPENDEN UND LIBERALITÄTEN
E-Repair kann Spenden gemäß einem speziellen Verfahren gewähren, das speziell für diesen Zweck implementiert wurde.
8.1 UMWELTSCHUTZ
E-Repair verpflichtet sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit dem Schutz und der Erhaltung der Umwelt.
8.2 UMWELTGESETZGEBUNG
E-Repair erfüllt alle EU- und nationalen Umweltschutzgesetze. Sie beobachtet auch ständig die Entwicklung der Gesetzgebung zu diesem Thema, um sich schnell an die neuen Anforderungen anzupassen, die festgelegt oder geändert werden können.
8.3 ÜBERWACHUNG
E-Repair überwacht regelmäßig die Auswirkungen seiner Tätigkeit auf die Umwelt und ergreift auf der Grundlage der Überwachungsergebnisse die erforderlichen Maßnahmen, um etwaige negative Auswirkungen zu beheben und seine Betriebsabläufe zu korrigieren.
8.4 LIEFERANTEN
Die Verpflichtung der Lieferanten zu den in diesem Kodex zusammengefassten Umweltgrundsätzen ist ein wesentlicher Aspekt ihrer Bewertung durch E-Repair.
E-Repair verpflichtet sich bei der Ausübung seiner Tätigkeit dem Schutz und der Erhaltung der Umwelt.
8.2 UMWELTGESETZGEBUNG
E-Repair erfüllt alle EU- und nationalen Umweltschutzgesetze. Sie beobachtet auch ständig die Entwicklung der Gesetzgebung zu diesem Thema, um sich schnell an die neuen Anforderungen anzupassen, die festgelegt oder geändert werden können.
8.3 ÜBERWACHUNG
E-Repair überwacht regelmäßig die Auswirkungen seiner Tätigkeit auf die Umwelt und ergreift auf der Grundlage der Überwachungsergebnisse die erforderlichen Maßnahmen, um etwaige negative Auswirkungen zu beheben und seine Betriebsabläufe zu korrigieren.
8.4 LIEFERANTEN
Die Verpflichtung der Lieferanten zu den in diesem Kodex zusammengefassten Umweltgrundsätzen ist ein wesentlicher Aspekt ihrer Bewertung durch E-Repair.
9.1 AUFSICHTSRAT
Das interne Aufsichtsorgan besteht aus mehreren unternehmensinternen Personen, die jeweils für den sie betreffenden Teil die Anwendung des Kodex durch Auswertung der erhobenen Daten und Informationen sowie mit Hilfe externer Stellen überwachen , schlägt er Entscheidungen über etwaige Verstöße vor.
9.2 INTERNES AUDIT
Die interne Auditfunktion von E-Repair überprüft die Einhaltung des Ethikkodex, nimmt Berichte entgegen und verarbeitet sie und berichtet die Ergebnisse dieser Tätigkeit an die Aufsichtsbehörde.
9.3 SCHULUNG UND KOMMUNIKATION
E-Repair ergreift angemessene Maßnahmen, um das Wissen über diesen Kodex zu fördern und mit allen seinen Direktoren, Mitarbeitern, Mitarbeitern, Lieferanten und Interessengruppen zu teilen, einschließlich Schulungsinitiativen.
9.4 KOMMUNIKATIONSKANÄLE
E-Repair stellt allen seinen Stakeholdern angemessene Kommunikationskanäle zur Verfügung, um Berichte über Verstöße und Kommentare zur Anwendung der Grundsätze des Kodex zu erhalten. Beispielsweise gibt es auf der Unternehmenswebsite einen speziellen Link für anonyme Meldungen: https://www.e-repair.com/en/contacts
9.5 STRAFEN
Die Einhaltung der in diesem Ethikkodex enthaltenen Grundsätze ist für alle Direktoren und Manager verbindlich , Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair und alle Personen, die mit E-Repair in Geschäftsbeziehung stehen. Ihr Verstoß stellt daher eine Vertragsverletzung mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Folgen dar. Dazu gehören gegebenenfalls Vertragsauflösung und Schadensersatz.
Das interne Aufsichtsorgan besteht aus mehreren unternehmensinternen Personen, die jeweils für den sie betreffenden Teil die Anwendung des Kodex durch Auswertung der erhobenen Daten und Informationen sowie mit Hilfe externer Stellen überwachen , schlägt er Entscheidungen über etwaige Verstöße vor.
9.2 INTERNES AUDIT
Die interne Auditfunktion von E-Repair überprüft die Einhaltung des Ethikkodex, nimmt Berichte entgegen und verarbeitet sie und berichtet die Ergebnisse dieser Tätigkeit an die Aufsichtsbehörde.
9.3 SCHULUNG UND KOMMUNIKATION
E-Repair ergreift angemessene Maßnahmen, um das Wissen über diesen Kodex zu fördern und mit allen seinen Direktoren, Mitarbeitern, Mitarbeitern, Lieferanten und Interessengruppen zu teilen, einschließlich Schulungsinitiativen.
9.4 KOMMUNIKATIONSKANÄLE
E-Repair stellt allen seinen Stakeholdern angemessene Kommunikationskanäle zur Verfügung, um Berichte über Verstöße und Kommentare zur Anwendung der Grundsätze des Kodex zu erhalten. Beispielsweise gibt es auf der Unternehmenswebsite einen speziellen Link für anonyme Meldungen: https://www.e-repair.com/en/contacts
9.5 STRAFEN
Die Einhaltung der in diesem Ethikkodex enthaltenen Grundsätze ist für alle Direktoren und Manager verbindlich , Mitarbeiter und Mitarbeiter von E-Repair und alle Personen, die mit E-Repair in Geschäftsbeziehung stehen. Ihr Verstoß stellt daher eine Vertragsverletzung mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Folgen dar. Dazu gehören gegebenenfalls Vertragsauflösung und Schadensersatz.